Als niedergelassene Psychotherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung, die mich dazu berechtigt gesetzlich versicherte zu behandeln. Das therapeutische Angebot steht privat Versicherten, sowie Beihilfeberechtigten gleichermaßen offen. Unter bestimmten Umständen, kann es sinnvoll sein (z.B. bevorstehende Verbeamtung) die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Falle nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Die Verhaltenstherapie ist eins von vier anerkannten Behandlungsverfahren, deren Wirksamkeit in vielen klinischen Studien bestätigt wurde.
Ziel einer Paartherapie ist es, die Qualität und Zufriedenheit innerhalb der Partnerschaft wieder zu erhöhen.
Im Rahmen eines Coachingprozesses unterstütze ich Sie in Ihrer Weiterentwicklung sowohl im privaten, als auch im beruflichen Bereich.
Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden. -Georg Friedrich Lichtenberg
Ich verstehe mich als Ihr Helfer in Ihrem persönlichen Veränderungsprozess. Es geht mir nicht darum Ihnen eine Sichtweise überzustülpen, sondern mit Ihnen gemeinsam zu schauen, wie für Sie ein „anders“ aussehen kann.