Antonia Randolt

Praxis für Psychotherapie

Kosten

Gesetzlich Versicherte:

Grundsätzlich werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings muss der Behandlungsumfang vor Aufnahme der Therapie von der Kasse bewilligt werden.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Auch privat Versicherte können psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Aufnahme der Therapie bei Ihrer jeweiligen Versicherung, wie genau das Antragsprozedere aussieht und bringen Sie die notwendigen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.

Selbstzahler:

Es gibt bestimmte Situationen in denen es sich anbietet psychotherapeutische Leistungen nicht als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Etwa wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, oder wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen. In diesem Fall empfiehlt es sich die Kosten der Behandlung selbstzutragen. Die Vergütung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).